Neue Rechte, neue Pflichten und steigende Gehälter

von Andreas Becker Veröffentlicht am:

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DGSVO), die das Datenschutzrecht auf europäischer Ebene vereinheitlicht. Dies hat auch Auswirkungen auf den Beschäftigtendatenschutz. Gemeinsam mit der Arbeitsrechtskanzlei ARVANTAGE lud Vires Conferre zu einer Vortragsveranstaltung ins 25hours Hotel Bikini Berlin, um zu klären, was dies für Arbeitgeber bedeutet. Auch die Entwicklung der Gehälter in Berlin war Thema.

Felix Rook Vires Conferre

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung und mit ihr ein neues Bundesdatenschutzgesetz. Das ist auch für den Beschäftigtendatenschutz von großer Bedeutung und damit für alle Arbeitgeber. Zugleich hat der allgemeine Entwicklungsboom der Stadt Berlin auch die Entwicklung der Gehälter beeinflusst. Grund genug für die Kanzlei Arvantage und Vires Conferre, gemeinsam zu einer Abendveranstaltung zu laden, um die Implikationen für Arbeitgeber in drei Fachvorträgen zu thematisieren. Trotz des heftigen Unwetters kurz vor Veranstaltungsbeginn nahmen von den ursprünglich geladenen 70 rund 45 Gäste teil, um sich zu informieren und offene Fragen zu klären. Zur neuen EU-Verordnung sprachen Ulrike Wolffgang und Kevin Kessler von Arvantage, Robert Guhl, Astrid Fischer und Felix Rook von Vires Conferre berichteten zum Thema Gehaltsentwicklung.

Als EU-Verordnung stellt die DGSVO unmittelbar geltendes Recht dar. Nach dem Prinzip des Anwendungsvorrangs bedeutet dies, dass sie nationales Recht verdrängt. Ziel der Verordnung ist es, ein einheitliches Niveau für den Datenschutz in der gesamten Europäischen Union herzustellen. Dabei gilt weiterhin das Verbotsprinzip: Verboten ist danach alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Als wesentliche Veränderung zur bisherigen Rechtslage hob Ulrike Wolffgang die Nachweispflicht hervor. In der Praxis bedeutet dies, dass der Verantwortliche, also beispielsweise der Arbeitgeber, nicht nur für die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen verpflichtet ist, sondern diese auch nachweisen können muss.

Dabei ist von Bedeutung, dass die Einwilligung beim Betroffenen – hier also dem Arbeitnehmer – immer vor der Datenerhebung eingeholt werden muss. Diese Einwilligung kann der Arbeitnehmer später jederzeit widerrufen, ein Verzicht auf dieses Widerrufsrecht ist zudem unzulässig.

Auf weitere Details der insgesamt 120 Seiten umfassenden Verordnung ging Kevin Kessler ein. Darunter auch, welche Daten nach welchen Grundlagen (z.B. Zweckmäßigkeit und Angemessenheit) überhaupt vom Arbeitgeber erhoben und gespeichert werden dürfen, aber auch, welche Rechte und Pflichten den Arbeitnehmer betreffen. Als problematisch beschrieb er das Fehlen von Dritten in der DSGVO. In der Praxis bedeutet dies, dass im Falle eines Fehlverhaltens bei der Datenverarbeitung der Arbeitgeber direkt haftet, auch wenn beispielsweise ein Dienstleister für den konkreten Fehler verantwortlich zeichnet. Ebenfalls neu ist, dass eine verdeckte Überwachung von Mitarbeitern zum Beispiel durch Videokameras dem neuen Wortlaut des Gesetzes nach nicht mehr möglich ist. Ob die Rechtsprechung dieses vollumfängliche Verbot verdeckter Mitarbeiterkontrolle tatsächlich bestätige, bleibe aber abzuwarten.

Zum Thema Gehälter sprachen anschließend Robert Guhl, Astrid Fischer und Felix Rook. Auf Basis der Daten von etwa 3.000 durch Vires Conferre in 2017 und 2018 geführten Interviews berichteten sie zur Entwicklung von Gehältern in Berlin, speziell in den Bereichen Human Resources, Finance und Sales. Generell ist ein jährliches Anwachsen der Gehälter von mindestens rund zwei Prozent zu verzeichnen, Tendenz steigend. 2017 stellte die Veränderung gegenüber dem Vorjahr 2,7 Prozent dar. Ein positiver Trend in Sachen Gleichberechtigung ließ sich in der Statistik erkennen, in der auch die Entwicklung der Gehälter von Männern und Frauen getrennt betrachtet wurde. So haben die Frauen seit Jahren einen stärkeren Gehaltsanstieg zu verzeichnen, zuletzt von 2,9 Prozent gegenüber 2,6 Prozent bei den Männern.

Die Entwicklung der Gehälter sei aber letztlich nur einer von mehreren Faktoren dabei, mit der Kandidaten die Attraktivität eines Angebots bewerten. Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung, Home Office und inhaltliche wie funktionale Entwicklungsmöglichkeiten seien von zunehmender Relevanz, so die einhellige Meinung der Personalberater.

Felix Rook

Felix Rook

Geschäftsführer
Interim Management

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